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Vermischtes

Markenrechtsverletzung: Eine »Ballermann-Party« mit Folgen

Wer denkt schon daran, dass er mit Post vom Anwalt rechnen muss, wenn er seine Fastnachts-Veranstaltung als »Ballermann-Party« ankündigt? Einem Kehler Verein, der namentlich nicht genannt werden will, ist genau dies passiert. Der Verein hat Glück gehabt, er ist verhältnismäßig glimpflich davongekommen. Ein Streit wegen Markenrechtsverletzung hätte teurer werden können.

Von Antje Ritzert

Kehl. Dem Vereinsvorsitzenden ist die Sache irgendwie unangenehm, er will sich nicht dazu äußern – und in dieser Angelegenheit den Namen seines Vereins schon gar nicht in der Zeitung lesen. Dabei hätte es jedem passieren können: Die Fastnachtsfeier des Vereins steht an, die Organisatoren wollen sich natürlich jedes Jahr etwas Neues einfallen lassen, sommerlich soll es diesmal zugehen, ausgelassen, heiß. »Ballermann« fällt einem aus der Runde spontan eine Umschreibung dazu ein und schon ist der Begriff das Schlagwort, mit dem der Verein auf seiner Internetseite oder im Amtsblatt für die Veranstaltung wirbt.

Und plötzlich flattert unangenehme Post ins Haus. Denn was der Verein nicht wusste: »Ballermann« ist eine geschützte Marke. Wer mit diesem Namen Werbung macht, muss vorher eine Lizenzgebühr an den Markeninhaber bezahlen. André Engelhardt, der sich zusammen mit seiner Frau Annette vor 17 Jahren die Rechte an dem Wort »Ballermann« gesichert hat, fordert die Vereinsmitglieder zur Nachlizenzierung auf und droht mit einer Abmahnung, falls sich der Verein nicht rühren sollte.

»Ein ungewöhnlich faires Angebot«, urteilt der Kehler Rechtsanwalt Malte Dedden. »Viele Markeninhaber schicken gleich eine kostenpflichtige Abmahnung raus.« Und das kann teuer werden: Je nach Streitwert, also je nach Bekanntheitsgrad der Marke, kommt schnell eine vierstellige Summe zusammen. Manch einem Verein können Kosten in dieser Höhe glatt das Genick brechen. Das wissen auch die Engelhardts. »Wir wollen niemanden kaputtmachen«, sagt André Engelhardt, der sich mit den Kehlern auf eine Gebühr von 300 Euro geeinigt hat, den »allerniedrigsten Betrag, auf den ich mich überhaupt einlasse«.

Die normale Lizenz hätte mindestens 550 Euro gekostet, so gesehen ist der Verein sogar noch billiger weggekommen, als wenn er vorher lizenziert hätte. »Der Vereinsvorsitzende hat mir seine problematische Kassensituation so eindringlich geschildert, da habe ich mich halt erweichen lassen«, sagt Engelhardt, dem die Markenrechtsverletzung von einem der etwa 300 Discjockeys »gepetzt« wurde, die bei echten Ballermann-Partys deutschlandweit die Musik auflegen.

Um eine Unterlassungsklage oder Abmahnung möglichst zu vermeiden, rät Rechtsanwalt Malte Dedden den Betroffenen, auf keinen Fall die Hände in den Schoß zu legen und abzuwarten: »Je eher man sich kümmert, desto billiger kommt man meistens aus der Sache raus. Wenn es erst vors Gericht geht, wird es deutlich teurer.«

Wer steckt hinter »Ballermann«?
Ob Partys, Computerspiele, Kurzreisen, T-Shirts, Spirituosen, Filme oder Tonträger – es gibt wohl kaum eine Verwertungsform des Wortes »Ballermann«, bei der man nicht vorher eine Lizenz von der A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH erwerben muss. Hinter der Marke stecken Annette und André Engelhardt, ein Ehepaar aus dem oberbayrischen Großkarolinenfeld. Vor 17 Jahren haben sie „Ballermann“ erstmals als geschützte Marke für Partyveranstaltungen eintragen lassen. Viele Veranstalter, insbesondere kleinere Vereine, wissen das nicht und tapsen ungewollt in eine Markenrechtsverletzung, indem sie wie im Fall des Kehler Vereins eines ihrer Feste mit »Ballermann-Party« bewerben. »Bei uns landen jährlich etwa 100 bis 150 Fälle auf dem Tisch, bei denen Vereine nicht lizenziert haben«, sagt André Engelhardt. Das sind im Schnitt alle drei Tage einer. 90 Prozent der »Markensünder« werden den Engelhardts nach eigenen Angaben von Discjockeys oder einem der Geschäftspartner gemeldet. Die restlichen fliegen durch automatische Internet-Informationsdienste auf.

Die Engelhardts kennen das Problem, das kostenpflichtige Abmahnungen bei vielen Vereinen hervorrufen können. Deshalb bieten sie seit vier Jahren generell die Möglichkeit der Nachlizenzierung an, das heißt die Unwissenden können im Nachhinein eine Lizenz erwerben und die Engelhardts tun so, als wäre alles in Ordnung. »Aber nur bei Vereinen und kleineren Gastronomiebetrieben«, schränkt André Engelhardt ein. »Bei großen Veranstaltern mahnen wir durch unsere Anwälte sofort ab. Von denen darf und muss man verlangen, dass sie vorher recherchieren.« An die 600 Prozesse hat er deswegen in den vergangenen 17 Jahren schon geführt. »Und alle gewonnen«, versichert er.




Foto: A. Engelhardt

Wer seine Veranstaltung mit dem Namenszusatz »Ballermann« aufpeppen will, kommt an Annette und Andre Engelhardt nicht vorbei. Vor 17 Jahren haben sie sich den Namen als Marke schützen lassen



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Aktives Dorf Leutesheim, Februar 2011