Vermischtes
Markenrechtsverletzung: Eine
»Ballermann-Party« mit Folgen
Wer denkt schon
daran, dass er mit Post vom Anwalt rechnen muss, wenn er seine
Fastnachts-Veranstaltung als »Ballermann-Party« ankündigt? Einem
Kehler Verein, der namentlich nicht genannt werden will, ist
genau dies passiert. Der Verein hat Glück gehabt, er ist
verhältnismäßig glimpflich davongekommen. Ein Streit wegen
Markenrechtsverletzung hätte teurer werden können.
Von Antje Ritzert
Kehl.
Dem Vereinsvorsitzenden ist die Sache irgendwie unangenehm, er
will sich nicht dazu äußern – und in dieser Angelegenheit den
Namen seines Vereins schon gar nicht in der Zeitung lesen. Dabei
hätte es jedem passieren können: Die Fastnachtsfeier des Vereins
steht an, die Organisatoren wollen sich natürlich jedes Jahr
etwas Neues einfallen lassen, sommerlich soll es diesmal
zugehen, ausgelassen, heiß. »Ballermann« fällt einem aus der
Runde spontan eine Umschreibung dazu ein und schon ist der
Begriff das Schlagwort, mit dem der Verein auf seiner
Internetseite oder im Amtsblatt für die Veranstaltung wirbt.
Und plötzlich flattert unangenehme Post ins Haus. Denn was der
Verein nicht wusste: »Ballermann« ist eine geschützte Marke. Wer
mit diesem Namen Werbung macht, muss vorher eine Lizenzgebühr an
den Markeninhaber bezahlen. André Engelhardt, der sich zusammen
mit seiner Frau Annette vor 17 Jahren die Rechte an dem Wort
»Ballermann« gesichert hat, fordert die Vereinsmitglieder zur
Nachlizenzierung auf und droht mit einer Abmahnung, falls sich
der Verein nicht rühren sollte.
»Ein ungewöhnlich faires Angebot«, urteilt der Kehler
Rechtsanwalt Malte Dedden. »Viele Markeninhaber schicken gleich
eine kostenpflichtige Abmahnung raus.« Und das kann teuer
werden: Je nach Streitwert, also je nach Bekanntheitsgrad der
Marke, kommt schnell eine vierstellige Summe zusammen. Manch
einem Verein können Kosten in dieser Höhe glatt das Genick
brechen. Das wissen auch die Engelhardts. »Wir wollen niemanden
kaputtmachen«, sagt André Engelhardt, der sich mit den Kehlern
auf eine Gebühr von 300 Euro geeinigt hat, den »allerniedrigsten
Betrag, auf den ich mich überhaupt einlasse«.
Die normale Lizenz hätte mindestens 550 Euro gekostet, so
gesehen ist der Verein sogar noch billiger weggekommen, als wenn
er vorher lizenziert hätte. »Der Vereinsvorsitzende hat mir
seine problematische Kassensituation so eindringlich
geschildert, da habe ich mich halt erweichen lassen«, sagt
Engelhardt, dem die Markenrechtsverletzung von einem der etwa
300 Discjockeys »gepetzt« wurde, die bei echten
Ballermann-Partys deutschlandweit die Musik auflegen.
Um eine Unterlassungsklage oder Abmahnung möglichst zu
vermeiden, rät Rechtsanwalt Malte Dedden den Betroffenen, auf
keinen Fall die Hände in den Schoß zu legen und abzuwarten: »Je
eher man sich kümmert, desto billiger kommt man meistens aus der
Sache raus. Wenn es erst vors Gericht geht, wird es deutlich
teurer.«
Wer steckt
hinter »Ballermann«?
Ob Partys, Computerspiele, Kurzreisen, T-Shirts, Spirituosen,
Filme oder Tonträger – es gibt wohl kaum eine Verwertungsform
des Wortes »Ballermann«, bei der man nicht vorher eine Lizenz
von der A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH erwerben muss. Hinter
der Marke stecken Annette und André Engelhardt, ein Ehepaar aus
dem oberbayrischen Großkarolinenfeld. Vor 17 Jahren haben sie
„Ballermann“ erstmals als geschützte Marke für
Partyveranstaltungen eintragen lassen. Viele Veranstalter,
insbesondere kleinere Vereine, wissen das nicht und tapsen
ungewollt in eine Markenrechtsverletzung, indem sie wie im Fall
des Kehler Vereins eines ihrer Feste mit »Ballermann-Party«
bewerben. »Bei uns landen jährlich etwa 100 bis 150 Fälle auf
dem Tisch, bei denen Vereine nicht lizenziert haben«, sagt André
Engelhardt. Das sind im Schnitt alle drei Tage einer. 90 Prozent
der »Markensünder« werden den Engelhardts nach eigenen Angaben
von Discjockeys oder einem der Geschäftspartner gemeldet. Die
restlichen fliegen durch automatische
Internet-Informationsdienste auf.
Die Engelhardts
kennen das Problem, das kostenpflichtige Abmahnungen bei vielen
Vereinen hervorrufen können. Deshalb bieten sie seit vier Jahren
generell die Möglichkeit der Nachlizenzierung an, das heißt die
Unwissenden können im Nachhinein eine Lizenz erwerben und die
Engelhardts tun so, als wäre alles in Ordnung. »Aber nur bei
Vereinen und kleineren Gastronomiebetrieben«, schränkt André
Engelhardt ein. »Bei großen Veranstaltern mahnen wir durch
unsere Anwälte sofort ab. Von denen darf und muss man verlangen,
dass sie vorher recherchieren.« An die 600 Prozesse hat er
deswegen in den vergangenen 17 Jahren schon geführt. »Und alle
gewonnen«, versichert er.
Foto: A. Engelhardt
Wer seine
Veranstaltung mit dem Namenszusatz »Ballermann« aufpeppen will,
kommt an Annette und Andre Engelhardt nicht vorbei. Vor 17
Jahren haben sie sich den Namen als Marke schützen lassen
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