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Ortschaftsrat Leutesheim

Freiheiten bei Friedhofssatzung / Verteilung der »Stuttgart-21«-Info-Broschüren

Kehl-Leutesheim (ari). Die neue Friedhofssatzung der Stadt Kehl beschäftigte erneut den Ortschaftsrat Leutesheim: Das Gremium sprach sich dafür aus, im neuen Regelwerk den Ortschaften gewisse Freiheiten einzuräumen, beispielsweise bei der Liegedauer der Verstorbenen. Die Verwesungszeiten seien je nach Untergrund verschieden, hier könne man »nicht einfach Tabula rasa machen«, sagte Ortsvorsteher Ernst Kleinmann. Den Ortschaften solle die Möglichkeit gegeben werden, die Satzung an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen.

Hans Bartelme, Mitglied des Ortschaftsrates Leutesheim, drängt darauf, dass die Informationsbroschüre von der Landesregierung zu Stuttgart 21 endlich der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird. Das Heftchen wird allerdings noch etwas auf sich warten lassen: Die Parteien in Stuttgart können sich nicht auf die möglichen Projekt-Ausstiegskosten, die in der Broschüre genannt werden, einigen. Das Informationsmaterial zum S 21-Kündigungsgesetz, über das am 27. November in einer Volksabstimmung entschieden wird, soll angeblich bis zum 17. November an jeden Haushalt verschickt werden.


Archivfoto:Marco Karch



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Aktives Dorf Leutesheim, November 2011