Ortschaftsrat Leutesheim
Freiheiten bei Friedhofssatzung /
Verteilung der »Stuttgart-21«-Info-Broschüren
Kehl-Leutesheim
(ari). Die neue Friedhofssatzung der Stadt Kehl beschäftigte
erneut den Ortschaftsrat Leutesheim: Das Gremium sprach sich
dafür aus, im neuen Regelwerk den Ortschaften gewisse Freiheiten
einzuräumen, beispielsweise bei der Liegedauer der Verstorbenen.
Die Verwesungszeiten seien je nach Untergrund verschieden, hier
könne man »nicht einfach Tabula rasa machen«, sagte
Ortsvorsteher Ernst Kleinmann. Den Ortschaften solle die
Möglichkeit gegeben werden, die Satzung an die Gegebenheiten vor
Ort anzupassen.
Hans Bartelme,
Mitglied des Ortschaftsrates Leutesheim, drängt darauf, dass die
Informationsbroschüre von der Landesregierung zu Stuttgart 21
endlich der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird. Das
Heftchen wird allerdings noch etwas auf sich warten lassen: Die
Parteien in Stuttgart können sich nicht auf die möglichen
Projekt-Ausstiegskosten, die in der Broschüre genannt werden,
einigen. Das Informationsmaterial zum S 21-Kündigungsgesetz,
über das am 27. November in einer Volksabstimmung entschieden
wird, soll angeblich bis zum 17. November an jeden Haushalt
verschickt werden.
Archivfoto:Marco
Karch
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